Hauptschule Am Externberg

Evinger Parkweg 10          44339 Dortmund

Bildung und Teilhabe (BuT)

Schülerinnen und Schüler, die anspruchsberechtigt im Sinne des Bildungs- und Teilhabegesetzes sind, können dies selbstverständlich bei uns geltend machen.

Die Leistungsbescheide der Eltern können bei unserer Schulsozialarbeiterin abgegeben werden und diese bietet Beratung bezüglich der zustehenden Unterstützungsmöglichkeiten, sowie Hilfestellung beim Ausfüllen und Beantragen der jeweiligen Leistung. Alle Formulare liegen der Schule vor. Bei Ausflügen, Klassenfahrten und Ähnlichem ist es uns möglich, in Form von Sammelanträgen Leistungen direkt bei den zuständigen Stellen wie JobCenter oder Sozialamt zu beantragen.

Zuständig bei uns: Schulsozialarbeit, Fr. Kusi, bzw. aktuell Fr. Lohmann, die sich um den Bereich "BuT" kümmert.

Bei Fragen melden Sie sich gern!

Tel.: 0231/47732248


Im folgenden allgemeine Infos des Sozialamtes der Stadt Dortmund zu BuT (Quelle: Homepage/Link) 

https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/sozialamt/leistungen_fuer_bildung_und_teilhabe/index.html 

Allgemeine Informationen zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz

Seit 2011 erhalten Kinder und Jugendliche neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Hierzu zählen:

  • Schulbedarf
  • Eintägige Ausflüge
  • Mehrtägige Fahrten
  • Schülerbeförderung
  • Mittagsverpflegung
  • soziale und kulturelle Teilhabe


Anspruchsberechtigt sind:

  • Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem 3. Kapitel SGB XII
  • Bezieher von Kindergeldzuschlag und Wohngeld
  • Empfänger von Leistungen gem. § 2 und § 3 AsylbLG

Die Anträge können Sie auch in den Sozial-, Familien- und Aktionsbüros, den Bezirksverwaltungsstellen, dem Arbeitslosenzentrum und im Jobcenter erhalten und dort ausgefüllt wieder abgeben.