Hauptschule Am Externberg

Evinger Parkweg 10          44339 Dortmund

Arbeitskreis § 78


Aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz - § 78: Arbeitsgemeinschaften

"Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen."

Mehrmals im Jahr findet in Eving der Arbeitskreis § 78 statt, an dem unsere Schulsozialarbeiter/innen ebenfalls teilnehmen. Das Treffen dient dem Informationsaustausch, doch besonders soll es eine Vernetzung aller Akteure der Jugendhilfe im Stadtteil Eving ermöglichen. Vernetzung bedeutet, zu jeder Zeit, zu jedem Anlass, in jeder Situation einen Ansprechpartner vor Ort benennen zu können. Dies ermöglicht koordiniertes, zielführendes Handeln. Des weiteren erfahren wir von Aktionen und Veranstaltungen und erhalten Informationen aus dem Stadtteilleben. Auch gemeinsame Aktionen, wie Beteiligungen an Stadtteilfesten oder Kinderferienspielen, an denen sich unsere Schule in der Regel auch beteiligt, werden hier abgestimmt und geplant.

Zudem haben auch wir die Möglichkeit, über bevorstehende Veranstaltungen, Projekte oder allgemeine Entwicklungen unserer Schule zu berichten.